Neue COVID-Verordnung

von Therese Payer
01. März 2022

Für Tirol wurde folgende Regelung festgelegt:

Neuregelung zum ortsungebundenen Unterricht: 

Ab Dienstag, dem 1. März 2022, gilt folgende neue Regelung:  Sollte innerhalb von 2 Kalendertagen in einer oder mehreren Klasse(n) jeweils 3 oder mehr PCR-bestätigte positive Schülerinnen und Schüler sein, muss das Lehrpersonal/die Direktion eine Meldung bezüglich ortsungebundenem Unterricht für die betroffene(n) Klasse(n) direkt an die der Bildungsdirektion richten.

 -          Ab der Meldung sollen bereits die Eltern informiert werden, dass in der/den betreffenden Klasse(n) auf Distance Learning umgestellt wird.

-          Die Maßnahme gilt dann für 5 Kalendertage und betrifft alle Schülerinnen und Schüler (auch geimpfte und genesene) der Klasse(n).