Neue COVID-Verordnung
Für Tirol wurde folgende Regelung festgelegt:
Neuregelung zum ortsungebundenen Unterricht:
Ab Dienstag, dem 1. März 2022, gilt folgende neue Regelung: Sollte innerhalb von 2 Kalendertagen in einer oder mehreren Klasse(n) jeweils 3 oder mehr PCR-bestätigte positive Schülerinnen und Schüler sein, muss das Lehrpersonal/die Direktion eine Meldung bezüglich ortsungebundenem Unterricht für die betroffene(n) Klasse(n) direkt an die der Bildungsdirektion richten.
- Ab der Meldung sollen bereits die Eltern informiert werden, dass in der/den betreffenden Klasse(n) auf Distance Learning umgestellt wird.
- Die Maßnahme gilt dann für 5 Kalendertage und betrifft alle Schülerinnen und Schüler (auch geimpfte und genesene) der Klasse(n).